Das pädagogische Konzept des Neuen Gymnasiums Glienicke

 

 

Schulspezifische Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für Gymnasien im Land Brandenburg

  • Die Konzeption des „Neuen Gymnasiums Glienicke“ basiert auf der Überzeugung, dass sowohl Lernen als auch die Anleitung und Begleitung von Lernprozessen umso effektvoller und nachhaltiger wirksam sind, je besser sie individuell verfügbare Kapazitäten und Kompetenzen berücksichtigen und je selbstständiger und eigenverantwortlicher Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zusammenarbeiten. Da Schule in unserer Gesellschaft neben der Förderung einer optimalen Entwicklung jeder und jedes Heranwachsenden zugleich die Aufgabe hat, Abschlüsse zu vergeben und damit über Zugangschancen auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt zu entscheiden, muss sie mit ihrem Bildungsangebot die Voraussetzungen für den Erwerb anerkannter Abschlüsse gewährleisten. Das „Neue Gymnasium Glienicke“ stellt sich dieser Herausforderung:
  • Das von der KMK vorgegebene Volumen an Schülerwochenstunden für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe wird erfüllt.
  • Die Stundentafel für die Sekundarstufe I einschließlich ihrer profil- bzw. bildungsgangbezogenen Modifikationen orientiert sich an der Stundentafel des Landes Brandenburg für die Sekundarstufe I an Gymnasien und berücksichtigt und erfüllt alle diesbezüglichen Mindestvorgaben der KMK. Den Vorschriften für die Kursbelegung in der Qualifikationsphase gemäß KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der gymnasialen Oberstufe (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung-GOSTV) in der jeweils gültigen Fassung, wird mit der vorgesehenen Kurspalette entsprochen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Schule absolvieren Prüfungen in Jahrgangsstufe 10 gemäß der jeweils aktuell gültigen Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung- Sek I-V). In Jahrgangsstufe 12 nehmen sie an den Abiturprüfungen des Landes Brandenburg entsprechend den Regelungen der GOSTV teil.
  • Grundsätzlich orientiert sich das „Neue Gymnasium Glienicke“ an den gesetzlichen Regelungen für Gymnasien des Landes Brandenburg. Über die formale Erfüllung der Anforderung an ein allgemein bildendes Gymnasium hinaus ist es vorrangiges Anliegen des „Neuen Gymnasiums Glienicke“, jeder Schülerin und jedem Schüler individuell angemessene Möglichkeiten der Lernentwicklung und Selbstentfaltung zu bieten. Mit diesem Anspruch wird nicht nur einer allgemeinen Tendenz zur Individualisierung von Bildungsprozessen entsprochen, die auch im Land Brandenburg zu beobachten ist, wo sie sich auch im Schulgesetz niederschlägt, in dessen am 15. Dezember 2006 verabschiedeter Fassung es heißt: „Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern.“ – Individualisierung strukturell zu ermöglichen ist Zeit seines Tätigseins fester Bestandteil der Bestrebungen der Schulträgerin. An allen ihren Bildungseinrichtungen ist sie auf jeweils schul- und bildungsgangspezifische Weise profilprägend. Für das „Neue Gymnasium Glienicke“ ist eine differenzierende Gestaltung der Lernentwicklungswege unverzichtbar, reagiert die Schulgründung doch auf eine Elterninitiative in der Region, deren Bestreben es ist, eine Möglichkeit zum wohnortnahen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu schaffen, die für alle Heranwachsenden, die die Voraussetzung für den Besuch eines gymnasialen Bildungsgangs erfüllen und an einem solchen interessiert sind, jeweils die für sie passenden Entwicklungschancen bietet.
  • Um den individuellen Lernvoraussetzungen und Vorstellungen für ihre schulische Ausbildung, den angestrebten Lernzielen und beruflichen Perspektiven einer möglichst großen Zahl an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, bietet unsere Schule durchgehend von Jahrgangsstufe 7 bis 12 nebeneinander einen ästhetisch-technisch orientierten und einen naturwissenschaftlich-technisch orientierten Bildungsgang an. Mit diesen Kombinationen, die im Einzelfall individuell modifizierbar sind, können Heranwachsende mit ausgeprägten räumlichen, logisch-mathematischen, körperlich-kinästhetischen, musikalischen und linguistischen Kapazitäten in unterschiedlichen Verknüpfungen und gebunden an unterschiedliche Interessengebiete gleichermaßen innerhalb einer Schule gefördert werden. Darüber hinaus wird durch die an der Schule praktizierten Aktionsformen des Lernens für alle Schülerinnen und Schüler die Ausbildung von intra- und interpersonalen Kompetenzen („Selbstkompetenz“ und soziale Kompetenzen) gewährleistet.
  • Eine weitere standortspezifische Besonderheit des „Neuen gymnasiums Glienicke“ besteht darin, dass es in enger Kooperation mit den umliegenden Grundschulen in kommunaler Trägerschaft dafür geeignete und daran interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 auf den Besuch des Gymnasiums vorbereitet. Mit seiner Vorfeldarbeit schafft das „Neue Gymnasium Glienicke“ u.a. auch ein Modell der individuell angemessenen Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler, das diesen erlaubt, bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 im vertrauten Klassenverband der Grundschule zu verbleiben und dennoch zusätzliche Lernangebote (Enrichment) zu nutzen, um Interessen auszubilden und zu verstetigen und spezifische Begabungen zu entfalten. Daran anschließend und darauf aufbauend erlauben innere Organisation und pädagogische Arbeitsweise des „Neuen Gymnasiums Glienicke“ besonders leistungsstarken und leistungswilligen Schülerinnen und Schülern von Jahrgangsstufe 7 bis 12 eine kontinuierlich beschleunigtes Lernen bei gleichzeitiger Anreicherung des Lernprozesses mit zusätzlichen Inhalten und Arbeitsformen und einer vertieften Auseinandersetzung mit Frage- und Problemstellungen und – damit verbunden – einer quantitativen Erweiterung der Kompetenzpalette und einer qualitativen Anhebung des Kompetenzniveaus.
  • Ebenso bietet die flexible Unterrichtsorganisation Schülerinnen und Schülern, die in einem oder auch mehreren Fächern/Lernbereichen mehr Zeit für Erfassen und Verstehen und bis zum Erreichen von qualifizierter Handlungsfähigkeit benötigen, alternativ zur oder auch neben der Nutzung von Enrichmentangeboten Raum und Zeit für Wiederholung, Übung und Training oder ggf. auch für eine Kompensation von kapazitär begründeten Defiziten.
  • Das „Neue Gymnasium Glienicke“ umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I und in Klassenstufe 10 zugleich Einführung in die gymnasiale Oberstufe) und die Jahrgangsstufen 11 und 12 (gymnasiale Oberstufe).
  • Mit Aufnahme seines Schulbetriebs zum Schuljahr 2007/08 nahm das Gymnasi“Neue Gymnasium Glienicke“ zunächst 48 Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 7 auf. Seit dem Schuljahr 2010/11 erfolgt der Auf- und Ausbau der Schule bis zu einer angestrebten Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I und einer Fünfzügigkeit in der GOST.
  • Die außerunterrichtlichen Angebote des „Neuen Gymnasiums Glienicke“ stehen auch Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe, an einem künfigen Besuch des Gymnasiums interessierten Schülerinnen und Schülern der Jahrgabsstufen 5 und 6 im Rahmen der „Vorfeldarbeit“ der Schule und – soweit Plätze frei sind – Mädchen und Jungen höherer Jahrgangsstufen, die nicht das „Neue Gymnasium Glienicke“ besuchen, offen.
  • 1.     Brandenburgisches Schulgesetz – Lesefassung -, beruhend auf dem Gesetzentwurf der Landesre-gierung – Drucksache 4/3006 – vom 07.06.2006 sowie der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport – Drucksache 4/3787 – vom 06.12.2006
  • 2.       Entsprechend der von Autor zu Autor unterschiedlichen Verwendung des Kompetenzbegriffs in der pädagogischen, psychologischen und bildungspolitischen Literatur, auf die in verschiedenen Zusammenhängen des vorliegenden Konzepts Bezug genommen wird, ist die Verwendung des Begriffs jeweils in seinem Kontext zu sehen und zu verstehen. Hier wie in allen Zusammenhängen, in denen von Individualisierung, Begabung, Intelligenz, Begabungs- oder Intelligenzprofil die Rede ist, stützt sich das Konzept auf Howard Gardners Theorie der multiplen Intelligenzen in seiner frühen, aus unserer sich am schlüssigsten strukturierten Version. Bezogen auf die sieben Intelligenzen wird unterschieden zwischen Kapazitäten im Sinne verfügbarer veranlagter und – weitgehend abgeschlossen – in der frühkindlichen Entwicklung ausgebildeter Ressourcen einerseits und Kompetenzen, die ausgebildetes Denk- und Handlungsvermögen - Wissen und Verstehen, Können, Fähigkeiten und Fertigkeiten usw. bezeichnen, andererseits. – Wo von Rahmenlehrplananforderungen, Unterricht, Qualifikationserwartungen, Standards usw. in der Sekundarstufe I die Rede ist, wird auf das Kompetenzmodell des entsprechenden Stufenplans des Landes Brandenburg mit seinen vier Dimensionen schulischen Lernens Bezug genommen. – Grundsätzliche Aussagen zur gymnasialen Oberstufe berücksichtigen das Kompetenzverständnis der KMK (vergl. Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2000, 2.7), das drei Kompetenzbereiche unterscheidet: sprachliche Ausdrucksfähigkeit; verständiges Lesen komplexer fremdsprachlicher Texte einschließlich der Fähigkeit, sich über fachliche Inhalte in der Fremdsprache korrekt zu äußern; sicherer Umgang mit mathematischen Symbolen und Modellen. – Nur verwiesen sei darauf, dass sowohl die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK als auch die Rahmenlehrpläne für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg fachbezogene Kompetenzen darstellen, die bei der weiteren konzeptionellen Arbeit am „Neuen Gymnasium Glienicke“ auf der Ebene der Erstellung schuleigener Lehrpläne zugrunde zu legen sein werden.
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