Individuelle Lernentwicklungsplanung, -dokumentation und -reflexion

 

Zur Unterstützung einer individuell angemessenen Lernprozessgestaltung bietet das „Neue Gymnasium Glienicke“ kontinuierlich von Jahrgangsstufe 7 bis 12 eine persönliche Lernentwicklungsbegleitung. Ihren Kern bilden regelmäßige systemische Beratungsgespräche. Indem die bzw. der Lernende als Experte für sich selbst angesprochen wird, wird ihre bzw. seine Reflexionsfähigkeit – die Fähigkeit, sich selbst, eigene Neigungen, Bedürfnisse und Interessen, Lern- und Arbeitsweisen, Lernergebnisse usw. wahrzunehmen, zu beschreiben, erklären und beurteilen, eigene Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren, bislang ungenutzte oder unausgeschöpfte Ressourcen zu entdecken – entwickelt und zur Grundlage der Planung nächster individueller Lernentwicklungsschritte gemacht.

 

Aufgaben der Lernentwicklungsbegleiterin bzw. des Lernentwicklungsbegleiters sind u.a.

 

  • eine vertrauensvolle, offene, störungsfreie, sachliche Gesprächsatmosphäre zu gewährleisten,

 

  • das Gespräch zu strukturieren und zu realisierbaren Ergebnissen/Verabredungen zu führen, die von der Schülerin bzw. dem Schüler akzeptiert werden,

 

  • eine Außensicht auf der Basis von Beobachtungen der Schülerin bzw. des Schülers in verschiedenen Aktionsformen des Lernens, eigene und Einschätzungen von Kolleginnen und Kollegen über Lernaktivitäten und –ergebnisse in die Beratung einzubringen,

 

  • gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler deren/dessen persönliches Profil zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben, die jeweils zurückliegende Etappe der Lernentwicklung zu reflektieren und – davon ausgehend – nächste Kompetenzentwicklungsschritte festzulegen und zu planen,

 

  • über an der Schule und ggf. außerhalb derselben aktuell bestehende Alternativen/ Wahlmöglichkeiten an Aktionsformen des Lernens zu informieren und bei der Entscheidung zwischen solchen zu beraten,

 

  • ggf. als Kontaktperson einer externen Partner-Einrichtung zu fungieren,

 

  • zu überwachen, dass die Belegung von Kursen und Projekten sowie die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Lernstudioarbeit und des E-Learning so erfolgt, dass die Mindestanforderungen der schuleigenen Stundentafel und die Mindestkursbelegungen entsprechend KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II und der GOSTV erfüllt werden,

 

  • bei angestrebtem individuellem Uberspringen einer Jahrgangsstufe oder Vorversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe darauf zu achten, dass die entsprechenden Voraussetzungen gemäß aktuell gültiger Sek I-V erfüllt werden.

 

Zur Dokumentation ihrer bzw. seiner individuellen Lernentwicklung führt jede Schülerin und jeder Schüler eine persönliche Lernentwicklungsdokumentation. Diese umfasst u.a. das persönliche Profil, Lernentwicklungsziele, – jeweils in Fortschreibung – geplante nächste Lernentwicklungsschritte und – rückblickend – deren Reflexion, Testate für Kurs- und Projektbelegungen, Lernstudioarbeit und E-Learning und damit erfüllte Anforderungen aus den einzelnen Fächern, einen Nachweis über absolvierte Lernerfolgskontrollen und andere erbrachte Leistungen und deren Bewertung sowie eine Dokumentation über die Mindestanforderungen hinausgehender Aktivitäten.

 

Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfolgt in Form eines vorstrukturierten elektronischen Speichers, ggf. ergänzt durch eine Sammlung materieller Produkte (Arbeitsergebnisse).

 

Der Nachweis der Erfüllung der vorgeschriebenen Kurs- und Projektbelegungen sowie sonstigen Aufgaben und der zu absolvierenden Lernerfolgskontrollen stellt die Grundlage für die Zulassung zu den Abiturprüfungen dar.