Selbstentwicklung der Schule

 

Garantiert die Konzeption des „Neuen Gymnasiums Glienicke“ einerseits einen stabilen Rahmen für die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler und zugleich für die Tätigkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bietet sie anderseits große Freiräume für die innere Ausgestaltung der Schule, die konzeptionell als Entwicklungsprozess unter Mitwirkung aller an ihr Lernenden und Tätigen unter Einbeziehung von Eltern, des Schulträgers und externer Experten angelegt ist.



Im Rahmen der Vorbereitungswoche vor Beginn eines jeden Schuljahres wird an der Weiterentwicklung der schuleigenen Lehrpläne gearbeitet, werden Kurse, Projekte, fakultative Angebote und Fahrten geplant. Es finden Veranstaltungen, Begegnungen und Zusammenkünfte auf allen Ebenen der Schule statt:

  • Veranstaltungen auf Jahrgangsstufenebene bzw. in den Klassen,
  • individuelle Lernentwicklungsberatungen,
  • Arbeitstreffen der Schulleitungsmitglieder, der Kurs-, Lernstudio- und Projektleiter/innen mit ihren jeweiligen Schüler-Assistentinnen/Assistenten,
  • Treffen der Interessenten mit den jeweiligen Anbietern fakultativer Angebote,
  • Abstimmungsgespräche mit den externen Kooperationspartnern.


Im Ergebnis der Vorbereitungswoche verfügt die Schule und damit jede und jeder der an ihr Tätigen über einen Schuljahresarbeitsplan und jede Schülerin über ihren/jeder Schüler über seinen persönlichen Arbeits- und Lernentwicklungsplan.

Im laufenden Schuljahr arbeiten interessierte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Elternvertreter/innen in der „Schulentwicklungswerkstatt „Neues Gymnasium Glienicke“ kontinuierlich an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schule. Z.B. werden Untersuchungen zur Wirksamkeit einzelner Aktionsformen des Lernens durchgeführt, Ideen für neue Formen des Lernens entwickelt und erprobt, Vorschläge an die Schulgemeinde bzw. deren Gremien zur Veränderung der inneren Organisation der Schule erarbeitet.

Lehrerteams arbeiten unter Einbeziehung von Schülerassistentinnen und –assistenten an der Erstellung schuleigener Lehrpläne, an der Entwicklung von Projektkonzepten, an der Ausgestaltung der Lernstudios und an der Weiterentwicklung der E-Learning-Plattform sowie der Erstellung von E-Learning-Angeboten. Sie schätzen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der an der Schule praktizierten Aktionsformen des Lernens ein und arbeiten an deren qualitativer Weiterentwicklung.



Im Rahmen der Reflexionswoche am Ende eines jeden Schuljahres erarbeiten Schulleitung, Lehrkräfte und Schüler/innen der Schule gemeinsam eine Einschätzung der Arbeitsweise der Schule als Organisation und der einzelnen Aktionsformen des Lernens im zurückliegenden Jahr und ziehen auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen für deren Weiterentwicklung, die bei der Planung des folgenden Schuljahres in der Einführungswoche berücksichtigt werden und in die konzeptionelle Arbeit der Schulentwicklungswerkstatt „Neues Gymnasium Glienicke“ einfließen.



Die aktive Beteiligung an der Entwicklung der Organisation Schule und an der Planung, Gestaltung und Reflexion von Lernprozessen bietet Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung von Methodenkompetenzen und intra- und interpersonalen Kompetenzen und kann somit als eine weitere Aktionsform des Lernens betrachtet werden.


In kontinuierlicher zielstrebiger Arbeit an der Entwicklung der Schule werden ihre hochgesteckten pädagogischen Ziele Schritt für Schritt erreicht werden.



Mitwirkung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften



Mitwirkung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften besteht am „Neuen Gymnasium Glienicke“ zuerst und vor allem in der aktiven Mitgestaltung des Konzepts und der Organisation der Schule sowie aller Aktionsformen des Lernens.



Die aktive Mitgestaltung der Schule schließt die Ausgestaltung der Formen der Mitwirkung am Gymnasium „Neuen Gymnasiums Glienicke“ ein.



Alle grundsätzlichen Entscheidungen, die das Konzept und die Organisation der Schule als Ganzes betreffen, werden von der Schulkonferenz getroffen.


Eltern, deren Tochter bzw. Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat, scheiden aus gewählten Gremien aus, sind aber eingeladen, auch weiterhin an der Gestaltung der Schule mitzuwirken.



Der Bedeutung der Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler in Klassen entsprechend, wählen jeweils zugehörige Schüler/innen und Eltern je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus ihren Reihen als Schüler/innensprecher und Elternsprecher. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Klassen, gewählte Vertreter/innen des Lehrkräfte-Kollegiums (in gleicher Zahl wie Schüler/innen-Vertreter), die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter der Schulträgerin bilden die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet in allen Fragen der inneren Ausgestaltung der Schule im Rahmen des der Genehmigung zu ihrer Errichtung und Betreibung zugrundeliegenden Konzepts.



Bei Beschlüssen der Vollversammlung der Schulgemeinde wie auch der Schulkonferenz, die den Betrieb der Schule betreffen, behält sich die Schulträgerin ein Vetorecht vor. Dies schließt alle Veränderungen am Konzept der Schule ein, insoweit die betroffenen Festlegungen Bestandteil der Genehmigung zur Betreibung des „Neuen Gymnasiums Glienicke“ sind.



Im übrigen gewährt die Schulträgerin Eltern und Lehrkräften, ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie Gremien die im Schulgesetz des Landes Brandenburg festgelegten Rechte, stellt ihnen aber frei, eine davon abweichende und darüber hinausgehende, der besonderen pädagogischen Prägung der Schule gemäße schuleigene Mitwirkungsvereinbarung zu erarbeiten und mit ihm abzustimmen.