Schulgeld und sonstige Kosten

 

Das Schulgeld am Neuen Gymnasium Glienicke

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Gebühren (Schulgeld*) setzt sich aus
einem Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Individual-
betrag
 (Familien-Jahresbruttoeinkommen) zusammen. Im Schulgeld*
enthalten sind sämtliche Gebühren für Lernberatungen und AG.

Informationen zum Angebot für das Neue Berufliche Gymnasium erhalten sie hier.

 

Schulgeld* für das Schuljahr 2025/2026:

Klassenstufe

Sockelbetrag

7

193 €

8

193 €

9

193 €

10

205 €

11

205 €

12

205 €


*Das Schulgeld wird jährlich zum 01. August auf die Inflationsrate (VPI=Verbraucherpreisindex für die BRD) des vorhergehenden Kalenderjahres, ermittelt durch das Statistische Bundesamt, sowie durch Steigerungen der Personalkosten in Folge von Änderungen des TV-L (Tarifvertrag Lehrkräfte) in diesem Zeitraum angepasst. Die jährliche Anpassung des Schulgeldes erfolgt dynamisch, das heißt, die Erhöhungen durch den VPI und den TV-L bilden neben dem Sockelbetrag und dem Individualbetrag die neue Grundlage der Berechnung für die nächste Anpassung. Der Berechnungswert der Anpassung wird in Prozent aus VPI und TV-L addiert, jedoch auf maximal 10 v.H. gedeckelt. Der Anpassungsbetrag wird auf volle Euro aufgerundet. 

 

Staffelung des Individualbetrages:

Jahresbruttoeinkommen bis

Individualbetrag

30.000 €

- 20 €

40.000 €

     0 €

55.000 €

+ 45 €

65.000 €

+ 65 €

75.000 €

+ 85 €

85.000 €

+ 110 €

100.000 €

+ 145 €

> 100.000 €

+ 180 €

 

Digitales Lernen:
Erwerb eines iPads (Apple) über den Schulträger: Einmalig ist ein Festbetrag zu zahlen, der den aktuellen Preisen von Apple für iPads entspricht.

Für die Nutzung der bereitgestellten Anwendungen auf den Tablets, die Unterstützung und den Service sowie die Einbindung in ein Mobile-Device-Management-System durch unseren IT-Beauftragten, bezahlen Sie monatlich eine Gebühr von € 10,00.

 

Sonstige Kosten

Es fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150 € sowie ein jährlich zu entrichtendes Lernmittelentgelt in Höhe von 106 € an.